|
Was sind die Aufgaben des Kirchenvorstandes?
„Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Pfarrgemeinde. Er vertritt die Gemeinde und das Vermögen“. Besser als diese zusammenfassende Antwort aus dem Kirchenrecht kann man diese Frage nicht beantworten. Diese Aufgaben sind schon im preußischen Recht festgelegt und ähnlich noch im heutigen Landesrecht beschrieben. Dass sie sachgerecht bearbeitet werden, gewährleisten die Mitglieder des KV mit Ihrer Fachkompetenz aus den verschiedensten Berufen.
Im November des letzten Jahres mussten turnusgemäß die Hälfte der Mitglieder neu gewählt werden. Der neue KV hat seitdem folgende Mitglieder, die auch gleich bestimmte Aufgabenbereiche übernahmen:
| Pfarrer Lorenz |
1. Vorsitzender |
| Herr Broekmanns |
2. Vorsitzender, Beauftragter für Arbeitsschutz, Finanzplanung, Bauausschuss, 2. Vors. im Vorstand des Kirchengemeindeverbandes |
| Frau Kram |
stellv. 2. Vorsitzende, Bauausschuss, Kindergärten |
| Frau Wiegelmann |
Kindergärten |
| Frau Zimmermann |
KV - Vertreter im PFarrgemeinderat |
|
Frau Mertens
|
Ersatzmitglied, Finanzausschuss |
| Herr Baum |
Finanzausschuss |
| Herr Herrmann |
Finanzausschuss, Mitglied im Vorstand des Kirchengemeindeverbandes |
| Herr Stübben |
Liegenschaften |
| Herr Dr. Velder |
Verbandsvertretung |
Der KV ist neben der Vermögensverwaltung an vielen weiteren Aktivitäten in unserer Gemeinde beteiligt. Dies sind z.B. die Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat und kirchlichen Gruppen und Verbänden, Kindergartenrat, Altentagesstätte, Jugendheim, Pfarrbücherei, Förderung der Jugendarbeit usw.
Die Arbeit des KV ist die Gewähr dafür, dass Kirchensteuermittel und Vermögen in unserer Gemeinde sachgerecht und verantwortungsvoll verwaltet und eingesetzt werden.
Erich Broekmanns
Stand: 09.2007
|